Zur Vorsorge zählt im weitesten Sinne auch das Testament. Regeln Sie Ihren Nachlass zu Lebzeiten nicht, so tritt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Möchten Sie andere Personen oder Institutionen berücksichtigen oder sicherstellen, dass Ihr Nachlass eindeutig geregelt ist, ist es ratsam, ein Testament zu verfassen. So vermeiden Sie eventuelle Unklarheiten und schaffen für alle Gewissheit.
Nicht zu vernachlässigen ist auch der digitale Nachlass, den inzwischen fast jeder über sein Online-Banking und andere Online-Konten hinterlässt. Eine Auflistung Ihrer Accounts und Abos mit Zugangsdaten und Passwörtern kann später Ihren Hinterbliebenen viel Arbeit bei der Verwaltung und Abwicklung ersparen.
Für das Aufsetzen eines Testaments muss der Erblasser volljährig und handlungsfähig sein. Ein Testament kann entweder eigenhändig geschrieben oder von einem Notar erstellt werden. Bei der eigenhändigen Variante muss der gesamte Text handgeschrieben, unterschrieben sowie mit Ort und Datum versehen sein. Ein Testament ermöglicht es, beliebige Personen oder Einrichtungen als Erben einzusetzen oder auszuschließen. Allerdings haben Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner einen Pflichtteilsanspruch. Es ist wichtig, das Testament so aufzubewahren, dass es im Todesfall leicht auffindbar ist, idealerweise beim Notar oder Gericht. Außerdem sollte es regelmäßig überprüft und an veränderte Lebensumstände angepasst werden.
Wichtiger Hinweis
Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.