Trauerfall

1. Schritte

Was tun im Ernstfall? Der Verlust eines geliebten Menschen bringt neben der Trauer zunächst auch viel Unsicherheit mit sich. Wir helfen Ihnen, in dieser Ausnahmesituation schnell den richtigen Weg zu finden. Die folgenden Schritte bieten Ihnen eine klare Orientierung, um die notwendigen Formalitäten zu regeln.

1.
Ärztliche Feststellung
des Todes

 
Bevor weitere Schritte unternommen werden können, muss der Tod eines Angehörigen von einem Arzt offiziell festgestellt und bescheinigt werden. Dies ist der erste und wichtigste Schritt:

Verstirbt Ihr Angehöriger zu Hause …

 
rufen Sie bitte den Hausarzt. Falls dieser nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Rufnummer 116 117.

Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ein, …

 
kümmert sich das dortige Personal darum, einen Arzt zur Ausstellung des Totenscheins zu rufen.

2.
Ihr Bestattungs­haus kontaktieren

 
Nachdem der Tod ärztlich bestätigt wurde, ist es Zeit, sich an ein Bestattungshaus zu wenden. Sie haben in Baden-Württemberg bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes Zeit, bevor die Überführung durch den Bestatter stattfinden muss. Diese Zeit können Sie nutzen, um sich zu sammeln oder gemeinsam mit Ihrer Familie Abschied zu nehmen.
Im Heidenheimer Bestattungsinstitut Damerau-Schneller ist an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr jemand für Sie erreichbar unter der Telefonnummer:

07321-656 71

3.
Erforderliche
Unterlagen
zusammen­stellen

 
Für die Beantragung der Sterbeurkunde und die Bestattung müssen eine Reihe von Dokumenten eingereicht werden. Daher bitten wir Sie, möglich frühzeitig die folgenden Dokumente für uns zusammenzusuchen. Wir benötigen von Ihnen:
 

Für alle

  • Personalausweis
  • Elektronische Gesundheitskarte (Chipkarte Krankenkasse)
  • Rentennummer
  • Versicherungspolicen

Für ledige Personen

  • Geburtsurkunde

Für verheiratete Personen

  • Eheurkunde oder Heiratsurkunde (ggf. Stammbuch)

Für geschiedene Personen

  • Eheurkunde oder Heiratsurkunde (ggf. Stammbuch)
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil     

Für verwitwete Personen

  • Eheurkunde oder Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehepartners (ggf. Stammbuch)

Falls vorhanden:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Bestattungsvorsorgevertrag und/oder Graburkunde

Falls gewünscht:

  • Persönliche Kleidung
  • Sargbeigaben
  • Foto des Verstorbenen

Ab jetzt an Ihrer Seite.

 
Nachdem Sie mit uns in Kontakt getreten sind, stehen Sie nicht mehr allein da. Wir sind ab jetzt an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten. Auch für den Fall, dass Ihnen nicht alle notwendigen Dokumente vorliegen, helfen wir Ihnen weiter.

Sprechen können Sie uns am Telefon jederzeit, für eine persönliche Besprechung in Ruhe vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin, unser Büro ist montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr besetzt.

Wir kommen auch zu Ihnen.

 
Falls Sie es nicht ins Bestattungshaus von Damerau-Schneller schaffen, kommen wir für ein Trauergespräch und eine ausführliche Beratung auch gerne zu Ihnen nach Hause.