FAQ

BESTATTUNGSVORSORGE

Kann ich meinen Vertrag nochmal verändern?

Ja, zu Lebzeiten können Sie Ihren Bestattungsvorsorgevertrag jederzeit ändern oder ergänzen.

DIGITALER NACHLASS

Was gehört alles zum digitalen Nachlass und was tue ich damit?

Dazu gehören E-Mail- und Social-Media-Accounts, Online-Banking, digitale Abonnements und vieles mehr. Beauftragen Sie schriftlich eine Vertrauensperson oder eine darauf spezialisierte Firma mit der Abwicklung und hinterlegen Sie Zugangsdaten und Passwörter gut auffindbar an einem sicheren Ort.

DOKUMENTE

Was ist, wenn ich nicht über alle notwendigen Unterlagen verfüge?

Sollten Ihnen für die Bestattung sowie für Beantragungen oder Abmeldungen wichtige Dokumente fehlen, sprechen Sie uns bitte an. Gerne helfen wir Ihnen bei der Beschaffung.

ERBFOLGE

Wer erbt als Erster, wenn kein Testament vorliegt?

Wurde kein wirksames Testament bzw. kein gültiger Erbvertrag hinterlassen, treten neben dem überlebenden Ehegatten die Erben erster Ordnung, also leibliche und adoptierte Kinder, Enkel und Urenkel des Erblassers das Erbe an.

GRABSTÄTTE

Kann ich mir die genaue Lage meines Grabes auf dem Friedhof aussuchen?

Sie können sich bereits zu Lebzeiten gegen eine Nutzungsgebühr ein zwei- oder mehrstelliges Wahlgrab für sich und andere Familienmitglieder aussuchen. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel 30 Jahre und kann verlängert werden.

KONDOLENZ

Was muss ich beim Kondolenzschreiben beachten?

Suchen Sie hochwertiges Briefpapier oder eine angemessene Trauerkarte aus. Schreiben Sie möglichst per Hand. Wählen Sie einfühlsame Worte und lassen Sie gerne persönliche Erinnerungen einfließen. Bieten Sie gegebenenfalls ernstgemeinte Hilfe an und verschicken Sie Ihre Kondolenz zeitnah.

KOSTEN

Was gehört alles zu den Bestattungskosten?

Dazu zählen alle Leistungen des Bestatters, inklusive Sarg und Urne, sowie die Friedhofsgebühren und die Kosten für den Grabstein und die Grabpflege. Hinzu kommen die Kosten für die Floristik, den Trauerredner und den Trauerkaffee.

PATIENTENVERFÜGUNG

Wieso sollte man sie haben?

Für den Fall, dass Sie durch einen Unfall oder Krankheit keine eigenen Entscheidungen zu Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen treffen können. Mit einer schriftlichen Patientenverfügung legen Sie Ihre konkreten Wünsche fest, an die der behandelnde Arzt sowie das Krankenhaus- und Pflegpersonal gebunden sind.

PFLEGEFREIE GRABARTEN

Welche Grabarten sind nicht anonym und trotzdem pflegefrei?

Auf vielen Friedhöfen gibt es Felder mit pflegefreien Grabstätten für Särge und Urnen, die mit einem Grabstein versehen werden können. Urnen können auch in namentlich gekennzeichneten Urnenstelen oder -wänden, sogenannten Kolumbarien, beigesetzt werden.

Bei Urnenbeisetzungen im FriedWald wird jeder Baum mit einer Nummer versehen und in ein Baumregister eingetragen. Zudem kann eine kleine Namenstafel angebracht werden. Auch in RuheForsten wird das jeweilige RuheBiotop mit einer Namenstafel gekennzeichnet.

SARG

Warum braucht jeder Verstorbene, auch bei einer Feuerbestattung einen Sarg?

In Deutschland besteht eine Sargpflicht, wonach der Transport und die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg erfolgen müssen. Dadurch wird ein würdevoller und hygienischer Umgang mit Verstorbenen gesichert.

SARGBEIGABEN

Dürfen persönliche Erinnerungsstücke mit in den Sarg gelegt werden?

Ja, legen Sie jedoch nur Gegenstände in den Sarg, die sich mehr oder weniger zersetzen, das Grundwasser nicht verschmutzen und der Umwelt allgemein nicht schaden. Beachten Sie, dass Glas oder gashaltige Dinge aufgrund von Explosionsgefahr nicht in das Kremationsfeuer dürfen.

TOTENKLEIDUNG

Kann die verstorbene Person in eigener Kleidung bestattet werden?

Der Verstorbene kann meist mit Ausnahme von Gürtel, Schuhen oder Lederaccessoires in eigener Kleidung beigesetzt werden. Wichtig ist: Manche Krematorien erlauben nur Kleidung aus Naturfasern wie Baumwolle, Seide, Leinen, andere hingegen machen keine Vorschriften.

VORSORGEVOLLMACHT

Wofür ist sie gedacht?

Mit der Vorsorgevollmacht setzen Sie eine Vertrauensperson für den Fall Ihrer Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit für bestimmte Bereiche ein, z. B. für gesundheitliche oder geschäftliche Angelegenheiten, als Ihren Bevollmächtigten.

ZEITUNGSANZEIGE

Wer beauftragt die Zeitung?

Entscheiden Sie sich, eine Todesanzeige in der Zeitung aufzugeben, stehen wir Ihnen bei der Gestaltung und Aufgabe als kompetente Berater beiseite und kümmern uns um das Erscheinen der Anzeige in der gewünschten Zeitung.